Steuerrecht bei Benefits optimal anwenden

Risiken minimieren und Vorteile von Sachbezug und Essenszuschuss richtig nutzen
Veröffentlicht von Peer Hohn 02/11/2023

Essenszuschuss 2024 – Chance für mehr Kaufkraft nutzen

Folgende Regelungen betreffen den Essenszuschuss seit dem 1.1.2024:

Höhere Beträge für den Sachbezug Mahlzeiten

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden für jeden Arbeitstag einen steuervergünstigten Essenszuschuss bzw. Verpflegungszuschuss geben. Der Essenszuschuss besteht aus zwei Komponenten:

  1. Sachbezug Mahlzeit (3,80 € -> 4,13 €)
  2. steuerfreier Zuschuss (3,10 €)

Die Werte für den Sachbezug Mahlzeiten werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Bis 31.12.2023 betrug der Sachbezug für Mahlzeiten bzw. für freie Verpflegung für Frühstück 2 €, für Mittag- oder Abendessen 3,80 €. Ab 1.1.2024 werden die Sachbezüge für Mahlzeiten auf 2,17 € bzw. 4,13 € erhöht.

  • Sachbezug Frühstück 2,17 €
  • Sachbezug Mittag- oder Abendessen 4,13 €.

Demzufolge dürft ihr im neuen Jahr euren Mitarbeitende einen steuerbegünstigten Essenszuschuss von maximal 7,23 € pro Arbeitstag zahlen. Bei monatlich 15 Zuschüssen entspricht das einer Kaufkraft von 108,45 € (netto).

Steuern auf den Essenszuschuss

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen Essenszuschuss bzw. Verpflegungszuschuss zahlen, ist der Sachbezug Mahlzeiten zu versteuern. Der steuerfreie Zuschuss von 3,10 € darf erst angesetzt werden, wenn der Sachbezug Mahlzeiten ausgeschöpft wurde.

Der Sachbezugswert kann entweder vom Arbeitnehmer zusammen mit seinem Lohn oder vom Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuert werden. Wir empfehlen euch die pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber - nicht nur weil der Grenzsteuersatz eurer Mitarbeitenden (also der Steuersatz, der bei einer Gehaltserhöhung angesetzt wird) meist höher als 25% ist, sondern vor allem auch weil mit der Pauschalversteuerung der komplette Essenszuschuss (Sachbezug Mahlzeiten + steuerfreier Zuschuss) sozialversicherungsfrei wird.

Wenn ihr euch also für die pauschale Versteuerung entschieden habt, ergeben sich folgende neue Steuerbeträge:

25% auf 4,13 €/Tag = 1,03 €/Tag

Um den steuerfreien Teil des Essenszuschusses zu nutzen, sollten Arbeitgeber im Rahmen der Optimierung der Lohnnebenkosten erwägen, ihren Mitarbeitenden den höheren Betrag zu bieten. Anderenfalls würdet ihr ab 2024 euren Mitarbeitenden 1,03 €/Tag Steuern (bis 2023: 0,95 €/Tag), also 0,08 €/Tag Steuern mehr bei gleichem Essenszuschuss zahlen, während der steuerfreie Essenszuschuss um 0,33 € sinkt.

Wir empfehlen euch, die Erhöhung des Sachbezugs Mahlzeiten für einen höheren Essenszuschuss zu nutzen. Ihr gebt damit euren Mitarbeitenden mit monatlich 15 Essenszuschüssen also eine Kaufkraft von 108,45 € pro Monat, die euch sonst durch eine Bruttogehaltserhöhung ca. 250 € kosten würde.

Steuerfreier Essenszuschuss: wie gelingt euch das?

Es gibt eine Möglichkeit, durch die nicht nur der Zuschuss von 3,10 €, sondern auch der normalerweise steuerpflichtige Sachbezug Mahlzeiten steuerfrei wird:

Sobald die Zuzahlung eurer Mitarbeitenden beim Mittagessen mit berücksichtigt wird, ermäßigt sich der zu versteuernde Sachbezug Mahlzeit. D.h. zu versteuern ist folgender Betrag:

(Sachbezug Mahlzeiten - Zuzahlung Arbeitnehmer)

Da das Mittagessen inzwischen selten günstiger als 8 € ist, sollte das normalerweise kein Problem sein.

Wie das genau funktioniert, haben wir ausführlich in unserem Blog-Artikel "Essenszuschuss und Mitarbeitergutscheine – eine steuerfreie Benefit-Option" erläutert.

Mit unserer Essenszuschuss-Lösung "Recardy Lunch" habt ihr die Möglichkeit, die Höhe eures Essenszuschuss-Betrags individuell von der Zuzahlung des Arbeitnehmers abhängig zu machen. So motiviert ihr eure Mitarbeitenden, euch bei der pauschalen Versteuerung zu helfen, die Steuern zu reduzieren.

Support

Habt ihr Fragen dazu? Wollt ihr mehr darüber erfahren, wie ihr mit Recardy Lunch euren Mitarbeitenden mehr Nettokaufkraft bieten könnt und dabei langfristig hohe Personalkosten sparen könnt?

Dann kontaktiert uns einfach per Email ask@recardy.com oder bucht direkt ein Gespräch bei uns: Recardy – Steuerfreie Benefits und Zuschüsse für Mitarbeiter - Recardy

 

 

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