Steuerrecht bei Benefits optimal anwenden

Risiken minimieren und Vorteile von Sachbezug und Essenszuschuss richtig nutzen
Veröffentlicht von Peer Hohn 02/06/2023

Das Ende von Greenwashing für Unternehmen in der EU? – Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wird Pflicht!

Die EU macht Ernst! Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der EU ist auf dem Weg. Schon bald müssen detaillierte Angaben über das betriebliche Engagement für die Umwelt vorliegen. Damit fällt der endgültige Startschuss zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Europa. Wir klären dich über alle Informationen auf, die du als Arbeitgeber wissen musst.

Die rechtliche Grundlage zum Report der Nachhaltigkeit

Die Idee zur rechtlichen Verpflichtung eines Nachhaltigkeitsreports kommt nicht plötzlich. Größere Unternehmen in Europa mussten bereits 2014 aktiv werden. In der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) verlangte die EU zunächst Angaben zu nicht finanziellen Aspekten. Die CSR-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting) war ein Bestandteil und erster Wegweiser dieser Richtlinie. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse legten seither der EU unter anderem Erklärungen zum Thema „Umwelt“ vor. Nun soll insbesondere die Wertschöpfungskette für weitere Unternehmen in den Fokus rücken.

Am 21. April 2021 veröffentlichte die EU einen Entwurf zur Erweiterung dieser Vorgehensweise. Nach einigen Änderungsvorschlägen einigten sich EU-Rat und -Parlament am 21. Juni 2022 auf eine neue Richtlinie. Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) tritt in Kraft.

Die EU möchte das Modell in mehreren Stufen realisieren:

  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026);
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Seit der Veröffentlichung im EU Amtsblatt am 16. Dezember 2022 ist diese Regelung beschlossene Sache. EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland haben seither 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Muss dein Unternehmen jetzt handeln?

Die EU definiert klar, welche Unternehmen einen Bericht vorlegen müssen:

1. Große Unternehmen

  • Mindestens 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Umsatz über 40 Millionen Euro

Liegen zwei dieser Kriterien in deinem Unternehmen vor, muss dein Bericht (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) erfolgen.

2. Alle kapitalmarktorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Eine Ausnahme gibt es (noch) für Kleinstunternehmen (ab dem 01.01.2026).

Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU gilt dein Unternehmen als Kleinstunternehmen, wenn du zwei der folgenden Punkte nicht überschreitest:

  • Mindestens 10 Mitarbeitende
  • Bilanzsumme über 350.000 Euro
  • Nettoumsatzerlöse über 700.000 Euro

Ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen besitzt du dann, wenn du an einem organisierten Markt teilnimmst. Das bedeutet, du (oder dein Tochterunternehmen) besitzt eigene Wertpapiere, oder hast die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt.

3. Nichteuropäische Unternehmen (ab 2028)

  • Mit Nettoumsatz über 150 Millionen Euro in der EU
  • Mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU

Alle Tochterunternehmen in der EU haben keine eigene Berichtspflicht, sofern sie keine großen kapitalmarktorientierten Unternehmen sind. Sie müssen jedoch auf einen Konzernbericht verweisen.

Tipp von Recardy:

Solltest du festgestellt haben, dass du nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet wirst, kannst du erstmal durchatmen. Dennoch empfehlen wir dir, zeitnah in die Nachhaltigkeit deines Unternehmens zu investieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftig alle Unternehmen in der EU einen Nachweis vorlegen müssen. Je eher du investierst, desto weniger Probleme wirst du bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes haben. Wir alle müssen etwas für unsere Umwelt tun. Ein nachhaltiges Image zählt zudem zu den effizientesten Marketingstrategien der heutigen Zeit.

Welche Information muss dein Unternehmen liefern?

Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ sorgt dafür, dass dein Unternehmen in Zukunft noch mehr Transparenz schafft. Du legst deinen Geschäftsverlauf, dein Ergebnis, die Lage und die Auswirkungen deiner Tätigkeit offen. Auf die folgenden Punkte solltest du in deinem Nachhaltigkeitsbericht eingehen:

1.      Geschäftsmodell

  • Resilienz deines Geschäftsmodells; Strategie deines Unternehmens in Bezug auf Umweltrisiken und Nachhaltigkeit
  • Erklärung zur Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung deines Geschäftsmodells, deiner Geschäftsstrategie, deiner Stakeholder und den Auswirkungen deines Unternehmens
  • deine betrieblichen Optionen zur Nachhaltigkeit deines Unternehmens
  • Unternehmenspläne, die eine Vereinbarkeit mit dem Paris-Abkommen verdeutlichen (Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C)

2.      Umsetzung deiner Unternehmensstrategie in Bezug auf Nachhaltigkeit

3.      Ziele und Fortschritte deiner Maßnahmen für die Nachhaltigkeit

4.      Beschreibung der Unternehmensrollen in Bezug auf Nachhaltigkeit

  • Verwaltung
  • Geschäftsführung
  • Aufsichtsorgane

5.      Erläuterung deiner Unternehmensrichtlinien in Bezug auf Nachhaltigkeit

  • Due-Diligence-Verfahren
  • Principal Adverse Impacts im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette
  • Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und/oder Behebung von Störfaktoren deiner Nachhaltigkeit

6.      Erläuterung der Risiken und Abhängigkeiten deiner Nachhaltigkeit (inklusive Risikomanagement)

7.       Sonstige relevante Faktoren deiner Offenlegung

Das Format der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Natürlich kannst du deinen Bericht nicht einfach so schreiben, wie du es für richtig hältst. Deine Berichtsinhalte sollen sich zukünftig an den „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) orientieren. Die detaillierten Inhalte dieses Konzepts sind noch in Planung.

Sehr wahrscheinlich wirst du dich zu den sechs Umweltzielen der EU positionieren:

  1. Klimaschutz (Mitigation)
  2. Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
  3. Wasser- und Meeresressourcen
  4. Kreislaufwirtschaft
  5. Umweltverschmutzung
  6. Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Darüber hinaus sollen Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten und Governance-Aspekten folgen. Damit sind beispielsweise Themen wie Chancengleichheit und das politische Engagement deines Unternehmens gemeint. Die EU plant somit in der Summe einen erheblichen Mehraufwand für dein Unternehmen. Zahlreiche Betriebe werden in Zukunft, nicht nur in Sachen Umwelt, ihre Karten offenlegen müssen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung - Welches Ziel verfolgt die EU?

Welchen Nutzen verspricht sich die EU von dieser Richtlinie? Die Antwort liegt auf der Hand: „Fakten statt Greenwashing“. Der Gesetzesentwurf ist Teil des europäischen „Grünen Deals“ und der Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen. Um den modernen Zeitgeist gerecht zu werden, streben die meisten Unternehmen ein nachhaltiges Image an. Viele Unternehmen werben zwar mit einem „grünen“ Image, können dieses aber tatsächlich nicht vorweisen – ein klassisches „Greenwashing“.

Unternehmen nutzen Maßnahmen, um als „grünes Vorbild“ wahrgenommen zu werden. Ob diese Maßnahmen tatsächlich der Umwelt zugutekommen, wurde bislang nicht flächendeckend überprüft. Selbst kleinere Unternehmen müssen nun zeigen, dass ihr grünes Image mehr ist als nur ein PR-Gag.

Noch wichtiger als die Bekämpfung des Greenwashings ist das Erreichen unseres gemeinsamen Klimaziels. Je mehr Betriebe sich an einer nachhaltigen Arbeitsweise beteiligen, desto wahrscheinlicher wird das Erreichen dieses Ziels. Die europäischen Unternehmen werden zur Transparenz verpflichtet.

Was passiert, wenn dein Unternehmen keinen Bericht erstattet?

Die Details über Strafen sind noch unklar, da bislang noch kein nationales Recht in Deutschland besteht. Fakt ist, wenn du nicht handelst, wirst du tief in die Tasche greifen dürfen. Die EU fordert die Mitgliedstaaten auf, externe Prüfungen durchzuführen. Das Prüforgan (voraussichtlich Umweltamt) wird deine Angaben unter die Lupe nehmen. Die Behörde wird wahrscheinlich die Prüfung auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) ausweiten.

Falls du deiner Pflicht nicht nachkommst (Versäumnis, Verweigerung oder formelle Fehler), schlägt die EU-Kommission folgende Vorgehensweise vor:

  1. Du erhältst eine öffentliche Erklärung, in der dein Verstoß benannt wird.
  2. Du wirst aufgefordert, deine Missstände zu beseitigen und von einer Wiederholung deines Verhaltens abzusehen.
  3. Ein Bußgeld wird für dich fällig.

Wie hoch eventuelle Strafen in Deutschland tatsächlich ausfallen, wird die Bundesrepublik noch entscheiden.

Nachweisbare Nachhaltigkeit – das kannst du tun

Mit der neuen EU-Richtlinie stehen Unternehmen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Wenn dein Unternehmen Solarplatten herstellt, fehlt es dir nicht an Argumenten für Nachhaltigkeit. Mineralölkonzerne hingegen kommen in Erklärungsnöten. Doch unabhängig von der Branche kann jedes Unternehmen in Nachhaltigkeit investieren. Wie in der Richtlinie beschrieben, liegt ein wichtiger Kernpunkt in der Wertschöpfungskette. Insbesondere bei der Auswahl deiner Stakeholder ergeben sich große Chancen. Hier sind ein paar Fragen als Denkanregungen für dein Unternehmen:

  • Wie weit ist der Weg für meine Lieferanten?
  • Nutze ich regionale Anbieter, um den CO₂-Ausstoß zu minimieren?
  • Wie nachhaltig sind meine Kunden?
  • Wofür wird mein Produkt/meine Dienstleistung verwendet? Schaden meine Kunden der Umwelt?
  • Womit sind meine Unternehmensbereiche ausgestattet?
  • Wäre Second-Hand-Ware eine Option?
  • Welche Software/ Hardware verwende ich?
  • Kann ich meinen IT-Bereich grüner gestalten?

Gerade im EDV-Bereich führst du nachhaltige und kostengünstige Veränderungen schnell durch. Die Nutzung von Websites wie Ecosia, EarthRatings oder csr-check.com kannst du in deinem Nachhaltigkeitsbericht erwähnen. Auch auf Basis eurer Finanztransaktionen lässt sich grob ein Fußabdruck ermitteln, so ermöglicht z.B. Ecolytiq für Bankkunden, dass diese in den Fußabdruck im Kontoauszug sehen können.

Das Verhalten und die Einstellung deiner Mitarbeitenden ist ein weiterer Ansatzpunkt für deine Nachhaltigkeit. Schaffe ihnen Anreize, auch außerhalb deines Unternehmens nachhaltig zu handeln. Dies beginnt bei der richtigen Ernährung. Mit Vergünstigungen für umweltbewusste Lebensmittelunternehmen werden deine Angestellten vorrangig dort ihre Pausenverpflegung konsumieren. Eine beliebte Anlaufstelle ist GEPA - The Fair Trade Company.

Mehr Informationen findest du hier bei uns: https://www.recardy.com.

Wie kommen deine Mitarbeitenden täglich in dein Unternehmen? Genau hier kannst du weitere Anreize zur Nachhaltigkeit schaffen. Mit Bike-Leasing oder Vergünstigungen für Bus und Bahn profitieren alle. Deine Mitarbeitenden sparen Kosten, du als Arbeitgeber nutzt Steuervorteile und den größten Profit hat unsere Umwelt.

Recardy hilft deinem Unternehmen nachhaltiger zu werden!

Mit umweltfreundlichen, digitalen Gutscheinen ermöglichen wir dir eine Bandbreite an nachhaltigen Upgrades. Mit unserer Lösung zum Essenszuschuss kannst du gezielt steuern, in welchen Restaurants dein Zuschuss eingelöst werden darf.

Wir helfen dir dabei, günstige Methoden für die Nachhaltigkeit gezielt für dein Unternehmen zu nutzen. Kümmere dich jetzt aktiv darum, dein Unternehmen grüner zu gestalten und kontaktiere uns. Wir liefern dir die passenden Argumente für deinen Nachhaltigkeitsbericht, versprochen!

Falls du dich nochmal mit dem Thema Nachhaltigkeitsbericht verstärkt auseinandersetzen möchtest, lies dir hier unsere Quelle durch: https://csr-berichtspflicht.de/csrd/

Außerdem spannend: Die Vorteile digitaler Gutscheine – Möchtest du darauf verzichten? - Recardy

NOCH FRAGEN?

Kein Problem!

Kontaktiere uns in unserem Kontaktformular unter https://www.recardy.com/#contact,

telefonisch unter +49 (0) 30 95 999 8133

oder per E-Mail: ask@recardy.com.

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