Der steuerfreie Sachbezug bietet Arbeitgebern eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeitende zu motivieren. Zusätzlich zum Gehalt darf jeder Mitarbeiter monatlich bis zu 50 € Waren oder Dienstleistungen erhalten - ohne Steuern und Sozialabgaben.
Die beiden beliebtesten Angebote hierfür sind Fitnessstudio-Abos und Guthabenkarten zum Shoppen.
Arbeitgeber haben die Qual der Wahl. Mit welchem Benefit können Sie am meisten erreichen?
In diesem Artikel vergleichen wir die Vor- und Nachteile beider Sachbezugslösungen und zeigen auf, warum die Sachbezugskarte für viele Unternehmen die bessere Wahl ist.
Maximal 50 € pro Monat Sachbezug
Nach § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dürfen Arbeitgeber jedem Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei Waren oder Dienstleistungen als sogenannte "Sachbezüge" geben. Dabei gilt nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG eine monatliche Freigrenze von 50 €. Diese ist zwingend einzuhalten. Bereits eine geringfügige Überschreitung in einem Monat führt sonst zur kompletten Versteuerung und SV-Pflicht des gesamten Sachbezugs. Unnötige und ärgerliche Nachzahlungen wären die Folge.
Organisationen sollten also gut überlegen, wofür sie den steuerfreien Sachbezug am besten einsetzen. Daher haben wir ein paar Tipps und Überlegungen zusammengetragen.
(Bild von Bruce Mars, unsplash)
Fitnessstudio-Abo
Die Gebühren für Mitgliedschaften in Fitnessstudios können über den steuerfreien Sachbezug abgewickelt werden. Plattformen wie Urban Sports Club, Hansefit und eGym Wellpass bieten eine breite Palette an Sport- und Wellnessangeboten. Die Zuzahlung der Abogebühren übernimmt dabei das Unternehmen entweder vollständig oder teilweise - maximal zur steuerlich erlaubten Sachbezugsfreigrenze von monatlich 50 €.
Vorteile eines Fitnessstudio-Abos für Unternehmen
Die Vorteile solcher Mitgliedschaften können im 1. Moment für Arbeitgeber verlockend klingen:
- Förderung der Gesundheit: Regelmäßiger Sport stärkt die Gesundheit der Mitarbeitenden und kann zu weniger Krankheitstagen führen.
- Attraktive Angebote: Urban Sports Club, Hansefit und Wellpass bieten eine Vielzahl von Fitnessstudios, Schwimmbädern und anderen Sportmöglichkeiten, die für unterschiedliche Vorlieben geeignet sind.
- Unternehmensimage: Das Angebot einer Fitnessmitgliedschaft kann das Unternehmen als gesundheitsbewussten Arbeitgeber positionieren.
Nachteile der Fitnessstudio-Abos für Unternehmen und Mitarbeitende
Reduzierung der Krankentage und gesundheitsbewusstes Image als Arbeitgeber - das klingt doch phantastisch, oder?
Was im 1. Moment noch phantastisch klingt, zeigt bereits nach kurzer Zeit die ersten Nachteile. Häufig ist die Realität, dass bei den meisten Mitarbeitenden der sportliche Eifer bereits nach wenigen Wochen rapide sinkt. Wie bei Neujahrsvorsätzen... Das ist nicht nachhaltig. Was ursprünglich gut gemeint war, kann sogar ins Gegenteil kippen. Spätestens wenn Mitarbeiter ein schlechtes Gewissen bekommen, wird statt der positiven Wirkung ein negatives Gefühl erzeugt.
Personaler und Personalerinnen sollten daher unbedingt auch die Nachteile berücksichtigen:
- Eingeschränkte Flexibilität: Nicht alle Mitarbeitenden sind sportlich aktiv oder an Fitnessangeboten interessiert. Oft kennt man es von Neujahrsvorsätzen: viele starten euphorisch und hören meist bereits nach 2 Monaten auf. Für diese Gruppe bleibt das Angebot ungenutzt.
- Geringer Nutzungsgrad: Auch bei sportaffinen Mitarbeitenden kann die Nutzung aufgrund von Zeitmangel oder mangelnder Motivation schwanken, was die Effektivität des Angebots mindert.
- Geografische Einschränkungen: Mitarbeitende, die in ländlichen Gebieten leben, haben möglicherweise keinen Zugang zu den angebotenen Fitnessstudios, was die Attraktivität des Angebots einschränkt.
Der Nutzungsgrad von geförderten Fitnessstudio-Mitgliedschaften schwankt in den Unternehmen meist zwischen 15% und 25%. Deutlich mehr als die Hälfte der Ausgaben verpufft also für Unternehmen und Mitarbeitende ohne einen positiven Nutzen.
Fazit zum Fitnessstudio-Abo
Natürlich hätte jedes Unternehmen gern sportliche Mitarbeiter. Doch wie attraktiv ein Benefit für die Mitarbeitenden ist, hängt nicht davon ab, was sich der Arbeitgeber in seiner Idealwelt wünscht, sondern wie die Nutzer ihren Benefit bewerten. Geringe Nutzungsquoten deuten auf geringen Nutzen und wenig Nachhaltigkeit.
Guthabenkarte zum Shoppen
Sogenannte Sachbezugskarten bieten Arbeitgebern und Mitarbeitern größtmögliche Flexibilität, wofür der steuerfreie Sachbezug genutzt werden kann. Die Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden dafür eine Prepaid-Karte zur Verfügung, mit der diese ihr jeweiliges Guthaben einlösen können. Für die Karten gelten steuerrechtliche Einschränken. Beispielsweise darf mit der Karte kein Bargeld ausgezahlt werden. Grundsätzlich können die Mitarbeitenden ihr Kartenguthaben in der Region für all das ausgeben, was ihnen wirklich wichtig ist. Für die Belegschaft bedeutet das Guthaben auf der Karte 1:1 zusätzliche Kaufkraft.
Vorteile der Sachbezugskarte
Diese Vorteile sprechen für sich:
- Flexible Nutzung: Mitarbeitende können die 50 € monatlich für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen einsetzen, von Einkäufen im Einzelhandel bis hin zu Online-Shopping. Dies ermöglicht es jedem Mitarbeitenden, den Sachbezug individuell zu nutzen.
- Hoher Nutzungsgrad: Da die Karte nicht auf einen bestimmten Zweck beschränkt ist, wird sie von einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden genutzt, was zu einer höheren Zufriedenheit und Wertschätzung führt.
- Breite Akzeptanz: Die Sachbezugskarte kann in sehr vielen Geschäften und Online-Shops eingesetzt werden, was sie besonders attraktiv macht.
- Motivation durch Wahlfreiheit: Die Freiheit, immer wieder selbst entscheiden zu können, wie das Guthaben verwendet wird, kann die Motivation und das Engagement der Mitarbeitenden steigern.
Nachteile der Sachbezugskarte
Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es einen Nachteil. Der Gesundheitsaspekt tritt bei der Sachbezugskarte in den Hintergrund. Die Förderung der Gesundheit kann mit anderen Instrumenten erfolgen.
Fazit: Die Sachbezugskarte als optimale Lösung für hohe Zufriedenheit bei Mitarbeitenden
Dass die Sachbezugskarte bei den Mitarbeitenden den höchsten Nutzungsgrad hat, ist ein klares Zeichen für ihre Relevanz. Sie steigert die Kaufkraft und lässt sich ganz nach den persönlichen Wünschen der Mitarbeitenden einsetzen. Das fördert Zufriedenheit und Wertschätzung gegenüber dem Arbeitgeber.
Die zusätzliche Kaufkraft, die flexibel nach den individuellen Wünschen der Mitarbeiter eingesetzt werden kann, macht den Arbeitgeber attraktiver.
Aus Sicht des Personalbereichs ist die Sachbezugskarte daher oft die klügere Wahl, um den steuerfreien Sachbezug wirkungsvoll und effizient einzusetzen.
Was können Arbeitgeber mit dem steuerfreien Sachbezug erreichen?
Zusätzliche Anreize: Aufmerksamkeiten
Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden finanzielle Anreize zu Sportaktivitäten bieten wollen, gibt es noch andere Möglichkeiten.
Eine Option ist, einen kleineren Betrag (maximal 10 €) zum Fitnessstudio beizusteuern und dafür den Rest (z.B. 40 €) in Form der Guthabenkarte zu verwenden.
Idealerweise nutzt der Arbeitgeber in diesem Fall die Möglichkeit, die sportliche Betätigung zusätzlich zu incentivieren, in dem er eine sogenannte Aufmerksamkeit (maximal 60 € pro Anlass) steuerfrei nutzt. Arbeitgeber dürfen dreimal im Jahr solche Aufmerksamkeiten mit jeweils 60 € steuerfrei und ohne SV-Abgaben bieten.
Mit Recardy Bonus können Arbeitgeber mit Guthabenkarten sowohl den Sachbezug als auch die Aufmerksamkeiten für ihre Mitarbeitenden gewähren. Um die Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze sicher kontrollieren zu können, kann der Arbeitgeber das zur Verfügung gestellt Portal nutzen, um alle Sachbezugsleistungen (auch die fremden) zu verwalten.