Sommer ist für die Mehrheit der Mitarbeitenden in Deutschland und in Österreich zugleich Urlaubszeit. Für viele Unternehmen, besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um sich Gedanken über die Nutzung steuerbegünstigter Mitarbeiterbenefits zu machen. Denn neben steuerfreien Benefits wie Sachbezug und steuerfreier Aufmerksamkeiten gibt es auch für die Urlaubssaison eine Möglichkeit, den Angestellten einen Zuschuss zu bieten und dabei Steuern und Abgaben zu sparen.
Zahlreiche Unternehmen bieten ihren Angestellten Urlaubsgeld. In Form von "normalem" Bruttogehalt werden darauf Steuern und Sozialabgaben fällig - nach Abzug dieser Positionen bleibt häufig weniger als die Hälfte davon übrig. Gibt es Alternativen, bei denen weniger Steuern und Abgaben fällig werden? Ja!
Eine besonders interessante Möglichkeit ist die steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du als Personalverantwortlicher diese steuerlich begünstigte Leistung optimal einsetzt, um die Erholung und Zufriedenheit Deiner Mitarbeiter zu fördern.
Was ist eine Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, der zur Unterstützung der Erholung und Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden dient. Es handelt sich um einen zusätzlichen Benefit, der den Urlaub oder gesundheitsfördernde Maßnahmen finanzieren soll und dabei steuerliche Vorteile bietet.
Erholungsbeihilfe in Deutschland
In Deutschland kannst Du Deinen Mitarbeitern eine Erholungsbeihilfe zahlen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei ist:
- Höchstbeträge: 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst, 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind im Kalenderjahr.
- Rechtliche Grundlagen: Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% ist in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz geregelt. Dass für pauschal versteuerte Leistungen keine Sozialabgaben anfallen, ist in § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt.
- Bedingungen: Die Erholungsbeihilfe muss zu einem bestimmten Anlass gezahlt werden, etwa zum Urlaub oder zur Erholung nach einer Krankheit. Wichtig ist, dass die Zahlung als solche gekennzeichnet und in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen wird.
Erholungsbeihilfe in Österreich
Auch in Österreich gibt es die Möglichkeit, eine steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfe (auch Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe genannt) als Benefit zu gewähren. Dieser Zuschuss ist Sonderzahlung wie die Weihnachtsremuneration bis zur Freigrenze vom Jahressechstel gesondert zu versteuern. Sofern diese Zuschüsse geringer als 2.447 € ausfallen, fällt keine Lohnsteuer an.
Voraussetzungen: Die Beihilfe muss tatsächlich der Erholung oder gesundheitlichen Vorsorge dienen. Du solltest sicherstellen, dass entsprechende Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorliegen. Außerdem muss die Zahlung freiwillig erfolgen und darf nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben sein.
Vorteile für Dein Unternehmen und Deine Mitarbeiter
Die Erholungsbeihilfe bietet zahlreiche Vorteile:
- Steuerliche Entlastung: Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Erholungsbeihilfe können Dein Unternehmen und Deine Mitarbeiter gleichermaßen profitieren.
- Motivation und Bindung: Eine Erholungsbeihilfe ist ein attraktiver Benefit, der die Motivation und Loyalität Deiner Mitarbeiter stärken kann. Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und unterstützt, was sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und Produktivität auswirkt.
- Gesundheit und Wohlbefinden: Indem Du die Erholung und Gesundheit Deiner Mitarbeiter förderst, trägst Du aktiv zu deren Wohlbefinden bei. Dies kann zu einer Reduktion von Krankheitsausfällen und einer besseren Arbeitsatmosphäre führen.
Fazit
Die Erholungsbeihilfe ist eine hervorragende Möglichkeit, Deinen Mitarbeitern in der Urlaubszeit etwas Gutes zu tun und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Indem Du diesen steuerfreien Zuschuss anbietest, zeigst Du nicht nur Deine Wertschätzung, sondern förderst auch die Gesundheit und Erholung Deiner Belegschaft. Für Personalverantwortliche in KMU ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um die Erholungsbeihilfe als attraktiven Mitarbeiterbenefit einzuführen und so die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter zu stärken.
Tipp für die Umsetzung:
Informiere Deine Mitarbeiter rechtzeitig über die Möglichkeit der Erholungsbeihilfe und erkläre die Voraussetzungen und den Ablauf der Beantragung. So stellst Du sicher, dass die Beihilfe optimal genutzt wird und alle Beteiligten davon profitieren.
Mehr Mitarbeiterbenefits
Hier erhältst du eine Übersicht über zahlreiche steuerfreie oder steuerbegünstigte Mitarbeiterbenefits:
Das 1×1 der Employee Benefits und Sonderzahlungen (recardy.com)
(Fotos von Link Hoang und Natalya Zaritskaya auf Unsplash, Asad Photo Maledives auf Pexels.com)